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Pályarendszabázatok

1. Der Zuschauer-Sportereignis in den ersten Platz in Betrieb genommen werden, wenn:
Eine gültige Ticket für den Eintritt Zeugnisses oder sonstigen Berechtigung;
Ist offensichtlich nicht in Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmittel beeinflussen;
gilt kein Alkohol, Betäubungsmitteln, sowie Objekte, die das Halten von Sportveranstaltungen, sowie Personen-und Objekt Sicherheit anderer gefährdet sind oder deren Besitz Gesetzes über die Einführung eines Verbots von Sportveranstaltungen Veranstalter;
gilt kein Zeichen von Hass gegenüber anderen, Flagge oder Emblem gesetzlich verboten Despotismus;
ist nicht die Abs. Ausschluss nach § 73 (1), so ist die Strafe Disqualifikation von der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder den Umfang der Straftat nach dem Verbot; Es besteht kein Ausschluss gemäß § 73 Abs. 1 des Gesetzes I von 2004 über den Sport (im Folgenden: Gesetz Nr. 1), der Strafe des Verbots von der Teilnahme an Sportveranstaltungen, des Verbots bei Verstößen oder des Gesetzes. 76/A. Im Rahmen einer Entscheidung einer ausländischen Sportorganisation, -behörde oder eines Gerichts mit ähnlichem Inhalt gemäß Absatz (1) der §§;
nicht von Stv zertifiziert. Verhalten gemäß § 71 Abs. (2) („Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer zu bestrafen, der die Durchführung der Sportveranstaltung oder die persönliche und Eigentumssicherheit anderer gefährdet oder sich rassistisch verhält, zum Hass schürt, andere in Angst und Schrecken versetzt, oder andere beleidigt, nicht durch Aufmunterung oder Ermahnung ein damit verbundenes Verhalten zeigt, um die Einstellung dieser Verhaltensweisen zu fordern.“)
stimme dem Regie Anfrage Nachweis der Identität;
die Einhaltung der Sicherheitsstandards von den Organisatoren festgelegt, werden Kleidung und Gepäckkontrollen zu leisten;
nicht nehmen - oder früher, und / oder aktuelle Verhalten bedeutet nicht, dass die Schlussfolgerung, dass es auch weiterhin - eine Tätigkeit, die das Sportereignis stören, frustrieren oder bedrohen die Sportveranstaltungsteilnehmer wurden ankommen oder die körperliche Sicherheit oder Eigentum Besitz verlassen;
stellt fest, dass während der Sportveranstaltung Video und Ton machte;
stellt fest, dass während der Sportveranstaltung, die Organisatoren des Kurses wird laufend überwacht die Einhaltung der Vorschriften enthalten.


2. Veranstaltung, Sportbekleidung und Paket-Screening von Polizeibeamten bei der Bereitstellung von Sport-und Veranstalter beteiligt ist berechtigt.


3. Teilnehmer, den Bereich der Sportanlagen durch das Drehkreuz geben Sie nur markierte die Eintrittskarten und Dauerkarten, Einladung, kann gewählte Route kann die Branche und auf der Eintrittskarte / Verleih / Einladung gezeigt Sitze nähern zu besetzen. Wenn der Zuschauer von dieser Bedingung oder andere Aufruf für die Bestellung des Direktors nicht nach, weigert sie sich Zugang zu der Anlage Regisseur. Die Sportanlagen - wo hat es die Veranstalter und der Regisseur hat sonst - nur im Ticket angegebenen Eingang zu verlassen.


4. Bei einer Sportveranstaltung gilt, dass jeder, der einen für Zuschauer oder eine bestimmte Zuschauergruppe gesperrten Bereich der Anlage unbefugt betritt, sich dort aufhält oder einen Gegenstand in diesen Bereich wirft, der die Durchführung der Sportveranstaltung oder die körperliche Verfassung gefährdet Die Integrität anderer begeht ein Verbrechen. Die Organisatoren werden die Person, die den Verstoß begangen hat, festnehmen und der Polizei übergeben.
Wer Sport-Events wie dem Gesicht oder Verdunkelung erscheint in, die geeignet ist, die Person zu vereiteln, die von der Behörde oder Person in einer offiziellen handeln identifiziert werden begeht eine Straftat.
Wir nennen die Aufmerksamkeit der Zuschauer XLII im Jahr 1999. Schutzgesetz und die Verwendung von Tabakerzeugnissen, die mit bestimmten Regeln der Verteilung von den Bestimmungen des Gesetzes über Nichtraucher erfüllen.


5. Die Zuschauer Sportveranstaltungen:
Gericht auf die Bestimmungen dieser Verordnungen einhalten, die von den Organisatoren und den Anweisungen der Direktoren festgelegten Anforderungen;
kann nicht mit Alkohol auf dem Gebiet der Sportanlagen;
die Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf das Rauchen;
keine Tätigkeit ausüben, die die Reihenfolge der Sportveranstaltung stört engagieren, zu vereiteln oder gefährden Personen, die an Sportveranstaltungen und Sicherheit des Eigentums;
Hass oder rassistisch, aggressiv, sportlich unterstütz die unverträgliche Verhalten nicht erklärt werden können;
nicht unter die Verbotsschild, Banner und Fahne auf dem Zaun, Geländer oder Spalte zu platzieren nur ein Veranstalter und die Erlaubnis des Direktors, mit der Außenwerbung, Fluchtwege sollte nicht darüber hinwegtäuschen;
die Zeit für den Abschluss der Sportveranstaltung und den Veranstalter, der Veranstalter oder der Polizei, für die Entwicklung des Personen-und Objektsicherheitslage, um die Sportanlage verlassen rufen erforderlich;
kann nicht im Geschäft zu engagieren, aktuelle politische Aktivitäten ohne offizielle Erlaubnis, insbesondere die CSSC Sportért Kft. unabhängige Geschäftstätigkeit.


6. Wenn das Gericht bezeichnete die Politik, dass der Betrachter nicht entsprechen:
Verordnungen, die gegen das Gericht oder auf Antrag des Direktors des betreffenden Verhalten nicht stoppen, entfernt der Direktor der Sport-Veranstaltung;
Im Falle einer von ihm oder der mitreisenden Sportorganisation unter seiner Teilnahme veranstalteten Sportveranstaltung und bei Einsatz eines Einlasskontrollsystems ist der Veranstalter verpflichtet, den Verkauf von Eintrittskarten an die von der Sportveranstaltung ausgeschlossene Person sowie an zu verweigern ihn an der Teilnahme an der Sportveranstaltung hindern (nachfolgend zusammen: Ausschluss von der Teilnahme an der Sportveranstaltung). Die Dauer des Ausschlusses von der Teilnahme an einer Sportveranstaltung darf nicht kürzer als sechs Monate sein und darf bei einem Ausschluss für alle vom Veranstalter oder unter Beteiligung der mitreisenden Sportorganisation durchgeführten Sportveranstaltungen zwei Jahre, bei einem Ausschluss vier Jahre nicht überschreiten der Fall des Ausschlusses für eine bestimmte Sportanlage; Der Veranstalter oder die reisende Sportorganisation kann gegen die Person, die von der von ihm oder mit seiner Teilnahme organisierten Sportveranstaltung ausgeschlossen wurde, einen Ausschluss von der Teilnahme an der von ihm organisierten inländischen Sportveranstaltung und der mit seiner Teilnahme im Ausland oder im Ausland veranstalteten Sportveranstaltung beantragen, oder wer eine Eintrittskarte, einen Dauerkartenverkauf, eine Eintrittsbescheinigung auf seinen Namen besitzt oder im Falle der Ausstellung eines Gutscheins, der zum Erhalt derselben berechtigt, diese unbefugt einer anderen Person überlässt oder gegen die Kursordnung des Veranstalters oder des Reisenden verstößt Sportorganisation oder die allgemeinen Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Eintrittskarte, Dauerkarte, Vereinskarte oder eines Gutscheins, und es kann auch die Person von der Teilnahme an der Sportveranstaltung ausgeschlossen werden, die aufgrund von § 71 Abs. 3 hätte ausgeschlossen werden müssen, dies wurde jedoch unterlassen, da durch das Eingreifen der Veranstalter (Leiter) am Veranstaltungsort der Sportveranstaltung eine Aktion von Zuschauern zu erwarten war, die die Sicherheit der Sportveranstaltung unverhältnismäßig gefährdet hätte. Bewirbt sich der Bewerber oder Teilnehmer während der Dauer der Sportveranstaltung um Zutritt zur Sportveranstaltung, so ist Stv. Erfüllt er die Voraussetzungen des § 73 Abs. (1) nicht oder unterlässt er das Verhalten gemäß Abs. (2) auf Abmahnung des Veranstalters nicht, ist ihm der Zutritt zu verweigern oder er ist von der Sportveranstaltung zu verweisen . Der Direktor wird die Person auffordern, ihre Identität nachzuweisen. Kommt die Person der Aufforderung nicht nach, wird der Veranstalter – soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist – unverzüglich die Polizei verständigen, um einen Identitätsnachweis zu erwirken. Der Direktor kann die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, spätestens jedoch bis zum Ablauf der dritten Stunde nach der Benachrichtigung, sofern die Festnahme im Sichtfeld des vor Ort befindlichen Videoaufzeichnungsgeräts erfolgt. Stv. Die Regelungen des § 74 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend. Dem Direktor steht die Unterbringung auch dann zu, wenn dies zur Vorbereitung und Mitteilung der gegen die inhaftierte Person zu treffenden Ausweisungsentscheidung nach § 73 erforderlich ist.
Die Zuschauer sind verpflichtet, die vom Veranstalter festgelegten Sicherheitsvorschriften und die Streckenordnung einzuhalten. Den Zuschauern ist es nicht gestattet, Tätigkeiten auszuüben, die die Sportveranstaltung stören oder vereiteln oder die Persönlichkeitsrechte oder das Eigentum der Teilnehmer, An- oder Abreisenden der Sportveranstaltung verletzen oder gefährden.
Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Zuschauer verpflichtet, eine Entschädigungsgebühr für die Verletzung oder den Schaden zu zahlen, der sich aus der Verletzung der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtung ergibt, und haftet für Schadensersatz nach den allgemeinen Haftungsregeln für Schäden. Beteiligen sich mehrere Zuschauer an der Verletzung der im vorstehenden Absatz genannten Pflicht, so haften sie gesamtschuldnerisch. Die Schadensersatzhaftung lässt die Haftung des Zuschauers für Verstöße gegen Vorschriften oder Strafgesetze unberührt.
Die Person, die Organisation der Sportveranstaltung wird für die Entfernung von Müll Ticketverkauf erforderlich, ebenso wie die Veranstaltung im Sport teilnehmen (im Folgenden als der Ausschluss von der Teilnahme an Sportveranstaltungen genannt) zu verhindern. Die Dauer ihrer Teilnahme an der Sportveranstaltung und Ausschlüsse möglicherweise nicht der Fall für alle Sportveranstaltungen, die der Veranstalter den Ausschluss von zwei Jahren und, für den Ausschluss von bestimmten Sportanlage organisiert können vier Jahren weniger als sechs Monate nicht überschreiten;
die Aufnahme Gewalt gegen die Wirkung einer Straftat gerichtet. Der Direktor ist die Person, die Sie Anrufe an Ihre Identität überprüfen entfernen möchten. Wenn eine ungeordnete Person nicht an der Ausschreibung entsprechen, so setzt der Direktor sofort die Polizei zu benachrichtigen, um die Identität. Die Polizei anreise, aber bis zum Ende der dritten Stunde nach der Bekanntgabe des Regisseurs, die Person, die entfernt werden, um die Aktion zu halten Aufzeichnung von Videoaufnahmegerät;
Schäden, die aus einem Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Gerichtshofs sieht den Fall des schädigenden Zuschauer stärker in der Verletzung, gesamtschuldnerisch haftbar für Schäden, die nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Die Haftung wirkt sich nicht auf Vergehen des Betrachters oder strafrechtliche Verantwortlichkeit;
Beschädigung der Sportorganisation für alle Kosten von der unerlaubten Handlung verpflichtet zu zahlen, was zu, angesichts der Tatsache, dass die BGB nach den allgemeinen Regeln die Haftung für Schäden,

 

7. In der Menge zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sportveranstaltung und den Veranstalter, der Veranstalter oder der Polizei, für die Entwicklung des Personen-und Objektsicherheitslage nennen ist verpflichtet, die Sportanlage zu verlassen. Im Falle der Bildung von Personen-und Objektsicherheitslage und die Art und Weise der Fluchtweg der Flucht - nach im Voraus für die CSSC Sportért Kft. entwickelt planen - Durchführung vor Ort Polizeiaufgabenanweisungen maßgeblich.

 

8. Für die sichere Durchführung der Organisation von Sportveranstaltungen:
bieten auf die Sportanlagen können keine Objekte in der Studienordnung Anhang dokumentiert Empfang, Verwahrung und an den Inhaber der Abreise der Restitution definiert sein. Die sichere Lagerung von Artikeln aus Lagerbehältern genommen wird mit dem Zusatz von Eintrittsstellen gelöst werden. Wenn das Motiv für die Verwahrung erhalten hat, ist Eigentümer des Sportereignis nicht innerhalb von zwei Stunden nach Abschluss der Organisation nicht mehr in Übereinstimmung mit den Regeln des Depotgesetzes auftreten, behielt aber die Einzelteile für maximal zwei Wochen, . Meldet sich der Eigentümer der nicht einbringbaren Gegenstände nicht innerhalb einer Woche nach Ende der Sportveranstaltung, ist der Veranstalter oder der Leiter nicht verpflichtet, für deren weitere Verwahrung zu sorgen, sondern der Eigentümer des Gegenstandes oder eine andere Person kein Eigentum oder Nichteigentum mehr gegen den Veranstalter oder den Direktor hat, kann mit einem Anspruch nicht leben.
die für die Sportanlage nicht fit ist, kann das Event nicht Objekte (zB. Regenschirm, Deo, Kunststoffflaschen , Glasflaschen, Werkzeuge, Lebensmittel, Fahrzeuge, etc. ..) und andere Organismen (zB. Haustiere) Einnahme von verbotenen, und durch diese den Organisatoren überprüft werden;
Im Falle des Einsatzes eines Veranstalters – des Direktors, des Veranstalters – und des Vertreters der reisenden Sportorganisation, die in einem Wettkampfsystem organisiert wird, das nicht unter die Regierungsverordnung über die Sicherheit von Sportveranstaltungen fällt, sowie während einer Sportveranstaltung mit a normales und erhöhtes Sicherheitsrisiko - an seinem Standort, im öffentlichen Bereich der wartenden Fans und der Zuschauer auf dafür vorgesehenen Parkplätzen - für die persönliche und sachliche Sicherheit der Teilnehmer sowie zum Zweck der Täteridentifizierung die Tat, die gegen die vorab festgelegten Regeln verstößt und als Grundlage des Ausschlussverfahrens dient, gegen diese Teilnehmer hat der Stv. Zum Ausschluss gemäß § 73 und zur Durchführung der weiteren Verfahren ist die befugte Person verpflichtet, die Teilnehmer zu den von der Polizei bestimmten Orten, der von der Polizei festgelegten Anzahl und dem Veranstalter oder – sofern es sich um einen Leiter handelt – zu bringen eingesetzt - zur Beobachtung mit einer am Körper des Regisseurs angebrachten Kamera, die eine eindeutige Identifizierung der Teilnehmer ermöglicht - darunter auch einer zur biometrischen Identifizierung geeigneten -, Bild- und Tonaufnahme, Aufzeichnung der Aufnahme und Nutzung für die in diesem Absatz genannten Zwecke sowie die Durchführung der Sportveranstaltung für die folgenden 60 Tage.“
um die Szene der Sportveranstaltung berechtigt, die Zugangspunkte, die öffentlichen Bereiche und ausgewiesenen Parkflächen, einzigartige Kamera, so dass die Identifizierung der Teilnehmer der Sportanlage zu beobachten und zeichnen Bilder wie in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften verwaltet. Die Sportveranstaltung Teilnehmer die Teilnahmebedingungen der Kontrollvereinbarungen und entfernen Sie die Möglichkeit, außerhalb der Sportanlage und im Feld sichtbar, mit Piktogrammen auch aktualisiert Hinweise - Englisch, Deutsch und ausländische Gäste sportlich Körpersprache des Landes - zu informieren.

 

9. Die Organisation, die sich der Teilnehmer-Haftpflichtversicherung verbunden.


10. Um die Abfahrt der Teilnehmer bei der Polizei bestimmte Kategorien von Sportanlagen können die Zuschauer abschrecken zu sichern. Ist die Polizei bei der Sportveranstaltung nicht anwesend, kann der Veranstalter über die Festnahme selbstständig entscheiden.


11. detaillierte Spezifikationen für den Sport und die Zuschauer, als auch die Sicherheit der anderen Teilnehmer sind gesetzlich geregelt.


12. Der Zuschauer, der in den einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelungen auf dem Feld, die CSSC Sportért Kft./Csepel Torna Club Interessen direkt oder indirekt oder in Verletzung der Vorhersage kann im Falle der Verletzung der Besuch der Veranstaltung bei der Bestrafung verhindert verboten entfernt werden, und die Absätze. Nach § 73 kann durch die Sportorganisation ausgeschlossen werden.


13. Hinweis, dass das Bild-und Tonaufnahmen Anlage auf! Kamera überwachten Bereich!

 

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